Der Sportwagen unter den Sachverständigen
Wenn Sie auf Schnelligkeit, Flexibilität und Expertise Wert legen.
Wir kommen zum Unfallort
Hilfe vom Kfz-Meister
100 % rechtssicher
Auch am Wochenende
Unsere Leistungen
Ihre Rechte: viel umfangreicher, als Sie denken
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, steht Ihnen als Geschädigter nicht nur ein neutrales Schadengutachten zu. Der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung muss für sämtliche Kosten der Schadensregulierung aufkommen.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist weniger umfangreich. Er berücksichtigt weder Restwert noch die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes. Ein Unfallgutachten eines neutralen Kfz Sachverständigen ermittelt neben den Reparaturkosten auch sämtliche weitere Werte:
- Nutzungsausfall
- eigener Kfz Gutachter
- Anwaltskosten
- Ersatzwagen
- Schmerzensgeld
- merkantile Wertminderung
- Abschleppdienst
- Beilackierung
- Auszahlung
- Schadenersatzanspruch
Erfahren Sie hier mehr zu Ihren Rechten als Unfallgeschädigter. Ihr Kfz Gutachter Frankfurt klärt Sie vollumfänglich auf.
Senden Sie uns gerne einfach und schnell 2 - 4 Schadensbilder zu und erhalten eine erste Einschätzung von uns:
Unter der Lupe: Bagatellschaden oder nicht?
Bagatellschaden? Denkste!
Laien sehen einen vermeintlich kleinen Lackkratzer. Ich als Kfz Techniker Meister mit langjähriger Erfahrung kann schnell einschätzen, ob der Schaden über 750 Euro (Bagatellschadengrenze) hinausgeht. Wenn die Schadenhöhe unklar ist, wenden Sie sich an ein fachkundiges Sachverständigenbüro, um bei der Schadensregulierung Ihre vollen Ansprüche wahrzunehmen.
Mit unserer Diagnosetechnik steht die Schadenhöhe schnell fest und lässt die Schadenregulierung zum Kinderspiel werden. Auch die Schadensmeldung und die weitere Abwicklung übernehmen wir als Kfz Gutachter für Frankfurt und Umgebung gerne.
Häufige Fragen
Für das Unfallgutachten bei einem unverschuldeten Unfall entstehen für Sie KEINE Kosten. Die Gutachterkosten berechnen sich nach der Schadenshöhe. Für eine genauere Einschätzung sprechen Sie uns einfach an.
Ein Unfallgutachten zahlt die Versicherung des Unfallverursachers. Beim Kaskogutachten hat der Versicherer Weisungsrecht! Gibt man ein Wertgutachten in Auftrag (Beispiel: Oldtimer), trägt man die Kosten selber.
Ein Gutachten macht immer über der Bagatellschadengrenze (ca. 750 €) Sinn. Der Unfallgegner muss die Kosten für das Schadensgutachten tragen. Werte, wie den Wiederbeschaffungswert finden Sie in keinem Kostenvoranschlag!
Innerhalb einer Stunde können wir bei Ihnen vor Ort sein. Wenn Unfallsoforthilfe notwendig ist, geben wir besonders Gas! Die Beweissicherung & Dokumentation beginnt. Das Unfallgutachten kann unser Sachverständige in Frankfurt innerhalb von 24 Stunden versenden. Beim fremdverschuldeten Unfall geben Sie einfach das gesamte Schadenmanagement in unsere Hände.
Beim fremdverschuldeten Unfall liegt ein Haftpflichtschaden vor. Die Schadensabrechnung übernimmt die gegnerische Versicherung. In 4 - 6 Wochen sollten Sie Ihr Geld haben. Falls nicht, haken wir gerne für Sie nach.
Hierbei müssen Sie bedenken, dass Sie evtl. auf diverse Ansprüche verzichten. Das Gutachten eines Sachverständigen beinhaltet auch Restwert, Nutzungsausfall, die Wertminderung etc.
Ja, Sie haben die Wahl der fiktiven Abrechnung. Eine Reparaturbestätigung dient der Versicherung als Bestätigung, dass Sie die Reparatur durchgeführt haben, auch wenn dies in Eigenregie passiert ist.
Sie haben Fragen?
Jetzt anrufen und beraten lassen.
Das Einsatzgebiet von G.D Gutachten
Als Kfz Sachverständige sind wir nicht nur in Frankfurt für unsere Kunden unterwegs. Ob Unfallgutachten, Wertgutachten oder Beratung – vereinbaren Sie einfach einen Termin und wir kommen schnellstmöglich zu Ihnen vor Ort. Als Kfz Gutachter können wir innerhalb von Frankfurt innerhalb einer Stunde bei Ihnen sein.