Unfall, was tun? Informiert in 60 Sekunden:
- Direkt nach dem Unfall haben sich alle Beteiligten (unabhängig von der Schuldfrage) den Konsequenzen an der Unfallstelle zu stellen: Das Vermeiden von Folgeunfällen durch Sicherung des Unfallortes hat oberste Priorität!
- Bei einem Haftpflichtschaden (= unverschuldeter Autounfall) sind Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners umfassend (denken Sie u.a. an eine Nutzungsausfallentschädigung, einen Mietwagen und Schadenersatz für den Minderwert).
- Legen Sie noch am Unfallort mit einem Unfallbericht und der Beweissicherung die Basis für die Schadenregulierung mit der Versicherung.
- Setzen Sie im Haftpflichtfall mit GD-Gutachten im Großraum Frankfurt am Main auf Profihilfe: Mit einem zeitnah erstellten Unfallgutachten nimmt die Schadensregulierung mit erfahrener Sachverständigenexpertise Fahrt auf.
- Bei einem Totalschaden ist ein Gutachten nach einem unverschuldeten Autounfall unverzichtbar: Geschädigte erhalten auf Gutachtenbasis von der Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert & Restwert.
Bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort drohen hohe Strafen
Immer wieder sind Nachrichten von Fahrerflucht zu hören, die nur mit einem plötzlich einsetzenden Fluchtinstinkt zu erklären sind. Alle Unfallbeteiligten dürfen den Ort des Geschehens nicht verlassen, da ansonsten weder Versorgung von Verletzten noch eine Aufklärung des Unfallgeschehens möglich ist. Der Fluchtinstinkt darf sich nicht durchsetzen.
Laut § 142 Strafgesetzbuch (StGB) droht bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren, auch ein Fahrverbot ist möglich. Es ist kein Kavaliersdelikt, nach dem Unfall nichts zu tun und sich einfach zu entfernen. Die Annahme "Es ist ja nichts passiert!" kann nur durch eine persönliche Überprüfung fundiert getroffen werden.
Auch bei Unfallflucht kann der Autofahrer mit dem Kennzeichen via Zentralruf der Versicherer ausfindig gemacht werden: Vielleicht haben Unfallzeugen etwas gesehen!
Häufige Fragen:
Was tun nach Unfall mit dem Auto?
Zuerst ist die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinkanlage zu sichern, dann sind Rettungskräfte zu rufen. Erst nach dem Leisten Erster Hilfe geht es um Formalitäten für die Beweissicherung. Rufen Sie zeitnah einen unabhängigen Autogutachter für die Schadensabwicklung mit der eintrittspflichtigen Versicherung an!
Wissen Sie, ob es wirklich 'nur' ein kleiner Bagatellschaden bis 750 Euro ist? Sind die Reparaturkosten höher, haben Sie Anspruch auf ein kostenloses Sachverständigengutachten. Gerade bei Sportwagen (Porsche etc.) ist die Bagatellgrenze schnell überschritten. Nur eine Expertenprüfung bringt Sicherheit!
Der Unfallverursacher hat fristgerecht bei seiner Haftpflichtversicherung eine Schadenmeldung einzureichen. Für selbstverursachte Schäden oder bei einer Teilschuld ist auch die eigene Kaskoversicherung zu informieren. GD-Gutachten unterstützt Sie bei der gesamten Schadensabwicklung mit einem leistungsstarken Netzwerk (Fachwerkstätten & Rechtsanwalt bei Bedarf) im Haftpflichtfall.
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Diese Fristen sollten Sie kennen
Der Unfallverursacher sollte fristgerecht eine Schadensmeldung bei seiner Haftpflichtversicherung vornehmen, wozu er laut Versicherungsvertragsrecht maximal 7 Tage Zeit hat, bei einigen Kfz-Versicherern auch nur 3 Tage (siehe Versicherungsvertrag).
Kurzum: Die Unfallmeldung sollte möglichst umgehend erfolgen, es gibt keinen Grund zu warten. Der Versicherungsschutz kann bei nicht fristgerechter Schadensmeldung entfallen. Sie haben alle wichtigen Informationen zur Hand, wenn Sie einen Unfallberichtsbogen mitgeführt haben.
Was tun nach Unfall?
Auch der Geschädigte kann zur eigenen Sicherheit seiner Kaskoversicherung den Schaden melden, schließlich ist sein PKW nun ebenfalls ein Unfallfahrzeug und eine mögliche Teilschuld könnten im Raum stehen. Die Meldung des Autounfalls bei der Versicherung bedeutet noch keine Inanspruchnahme.
1
Bleiben Sie ruhig und verschaffen Sie sich einen kurzen Überblick von der Situation am Unfallort.
2
Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck, Warnblinklicht und legen Sie eine Warnweste an. Alle Unfallbeteiligten sollten die Gefahrenzone verlassen und sich in Sicherheit bringen, auf der Autobahn z. B. hinter der Leitplanke. Das gilt auch bei einem leichten Sachschaden: Von stehenden Fahrzeugen geht immer eine Unfallgefahr aus.
3*
Setzen Sie bei Verletzten umgehend einen Notruf ab, damit Rettungskräfte schnellstmöglich vor Ort sein können.
4*
Leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe. Keine Berührungsängste! Die meisten machen intuitiv alles richtig, auch wenn der Erste-Hilfe-Kurs schon Jahre zurückliegt. Falsch und auch strafbar wäre es, nicht zu helfen (= unterlassene Hilfeleistung).
5
Nach der Unfallortsicherung und dem Eintreffen von Rettungskräften können Sie einen Unfallbericht anfertigen und Fotos zur Beweissicherung schießen.
6
Rufen Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zeitnah GD-Gutachten im Raum Frankfurt a.M. an (Offenbach, Hanau, Dietzenbach, Bad Vilbel etc.): Über die weiteren Punkte der anstehenden Versicherungsregulierung brauchen Sie sich dann keine Sorgen mehr zu machen.
* Die Punkte 3 und 4 sind bei einem heftigeren Unfall wichtig. Bei einem Bagatellschaden können Sie sich schnell Punkt 5 und damit der formalen Unfallaufnahme widmen.
Was tun, Unfall der Polizei melden?
Bei einem oberflächlichen Blechschaden unterhalb der Bagatellgrenze besteht keine Pflicht, Polizeibeamte zur Unfallstelle zu rufen. Bei Personenschaden (verletzte Unfallbeteiligte) ist die Polizei aber zwingend zu rufen. Bei Uneinigkeit oder einem aggressiven Unfallgegner sollten Sie ebenfalls die Polizei rufen.
Unfallbericht sollte griffbereit im Handschuhfach liegen
Wenn nicht, dann können Sie hier einen Bericht downloaden
Ein Unfall ist eine Ausnahmesituation, Sie werden aufgewühlt sein. In dieser Situation ist es extrem hilfreich, mit dem Unfallbericht ein Stück Orientierung und Handlungssicherheit in den Händen zu halten.
Sie können in diesem Dokument alle wichtigen Versicherungsdaten (Versicherungsnummern) austauschen, eine Unfallskizze anfertigen, den Unfallhergang beschreiben (auch mit vorgegebenen Formulierungshilfen) und den Schaden am Unfallwagen skizzieren. Für die Versicherung und die anstehende Regulierung ist dieses Dokument abgesehen von Fotos und einem Gutachten sehr wichtig. Vergessen Sie nicht die Unterschriften!
Jetzt Unfallbericht gratis erhalten!
Hier Unfallbericht als PDF-Vorlage herunterladen:
Unfall, was NICHT tun?
Vermeiden Sie diese häufigen Fehler!
Fehler 1:
Vermeiden Sie unter der Schockeinwirkung jede Form von Schuldanerkenntnis und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie müssen kein Schuldeingeständnis unterschreiben!
Fehler 2:
Verlassen Sie selbst bei einem kleinen Parkrempler niemals den Unfallort: Das Hinterlassen eines Zettels zwischen Scheibenwischer und Windschutzscheibe ist kein adäquates Verhalten, es kann als Unfallflucht gewertet werden.
Fehler 3:
Nicht viel zu sehen? Gehen Sie als Unfallopfer NICHT leichtsinnig von einem Bagatellschaden aus, sondern lassen Sie den Schaden fachmännisch prüfen. Werfen Sie beispielsweise einen Blick auf ein Porsche Gutachten für einen Parkschaden mit immenser Schadenshöhe.
Fehler 4:
Sie sind unschuldig in einen Auffahrunfall verwickelt? Lassen Sie sich nicht auf das Versicherungsmanagement der Gegenseite ein, Kürzungen wären vorprogrammiert! Sie können selbst einen Kfz-Sachverständigen beauftragen und den gegnerischen Versicherungssachverständigen ablehnen.
Nicht selten ist eine Fahrzeugvermessung notwendig ...
Und ob sich der Rahmen oder wichtige Bauteile verzogen haben, zeigt nur eine elektronische Fahrzeugvermessung mit absoluter, zentimetergenauer Gewissheit!
Unfall mit ausländischen Pkw: Wie verhalten?
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollte ein solcher Unfall mit ausländischem Fahrzeug von der Polizei aufgenommen werden, vor allem bei Verständigungsproblemen. Sie sollten sich die grüne Versicherungskarte des Unfallgegners zeigen lassen und ein Foto davon machen.
Nehmen Sie alle Daten des Fahrers auf und notieren Sie das Kennzeichen. Durch das Grüne-Karte-Abkommen kann im Regelfall ein Ansprechpartner in Deutschland für die gegnerische Versicherung benannt werden, um die Schadensregulierung zeitnah voranzutreiben. Vermeiden Sie auch in diesem Unfallszenario ein Schuldeingeständnis!
Was tun bei Unfall im Ausland?
Bei einem Unfall im Ausland sollten Sie die genannte Versicherungskarte auch immer mitführen, ebenso einen Europäischen Unfallbericht in der entsprechenden Landessprache zur Vermeidung von Sprachbarrieren. In diesem Fall greift für die Schadenabwicklung das Recht des jeweiligen Landes, wobei oft eine Vertretung in Deutschland eingeschaltet werden kann. Leistet die Versicherung auch nach Wochen keine Zahlung, können sich Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe wenden.
Zusammenfassung
Unfallregulierung mit Profihilfe
Sie wissen jetzt anhand der Liste und Tipps aus Expertenhand, was nach einem Unfall zu tun ist, und was in Ihrem eigenen Interesse nicht! Je größer der Unfallschaden offenbar ist, desto unverzichtbarer ist ein unabhängiges Kfz Gutachten nun für Sie. Auf Gutachtenbasis können Sie sämtliche Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertminderung, Abschleppkosten u.v.m. abgesehen von den bezifferten Reparaturkosten durchsetzen.
Mit dem ganzheitlichen Service von GD-Gutachten sind Sie nach dem Unfall nicht alleine: Setzen Sie für Ihren Fall auf ein leistungsstarkes Gutachternetzwerk mit Fachanwälten für Verkehrsrecht & Werkstätten für eine individuelle Unfallregulierung in Ihrem Interesse. Durch die Zertifizierung kann ein Unfallgutachten ein wichtiger Beweis vor Gericht werden.
Es hat gekracht, Sie haben keine Schuld & brauchen schnelle Hilfe nach einem Unfall? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf: GD-Gutachten ist schnell einsatzbereit, sobald Sie Ihren Schaden gemeldet haben!
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